Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-771/24Fédération belge du stationnement ASBL and Interparking SA v Région de Bruxelles-Capitale, représentée par son Gouvernement
- Entschieden
- 2026-07-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:558
- CELEX
- 62024CJ0771
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Richtlinie 2001/42/EG – Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme – Art. 2 Buchst. a – Begriff ‚Pläne und Programme‘ – Art. 3 Abs. 2 Buchst. a – Rechtsakte, die in bestimmten Bereichen ausgearbeitet werden und durch die ein Rahmen für die künftige Genehmigung der in den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU aufgeführten Projekte gesetzt wird – Plan oder Programm im Bereich Verkehr, Raumordnung oder Bodennutzung – Erlass zur Festlegung der Betriebsbedingungen für Parkplätze – Aufrechterhaltung der Wirkungen eines nationalen Rechtsakts bei Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung – Voraussetzungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht