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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-77/21Digi Távközlési és Szolgáltató Kft. v Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság

Entschieden
2022-10-20
ECLI
ECLI:EU:C:2022:805
CELEX
62021CJ0077
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 5 Abs. 1 Buchst. b und e – Grundsatz der ‚Zweckbindung‘ – Grundsatz der ‚Speicherbegrenzung‘ – Einrichtung einer Datenbank zur Durchführung von Tests und Behebung von Fehlern aus einer bestehenden Datenbank – Weiterverarbeitung der Daten – Vereinbarkeit der Weiterverarbeitung dieser Daten mit den Zwecken der ursprünglichen Erhebung – Speicherdauer nach Maßgabe dieser Zwecke.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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