Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-769/21AAS „BTA Baltic Insurance Company” v Iepirkumu uzraudzības birojs and Tieslietu ministrija
- Entschieden
- 2022-12-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:973
- CELEX
- 62021CJ0769
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 18 Abs. 1 – Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit – Entscheidung über den Widerruf einer Ausschreibung – Angebote, die getrennt voneinander durch zwei Bieter desselben Wirtschaftsteilnehmers abgegeben werden und die beiden wirtschaftlichsten Angebote sind – Ablehnung des Auftrags durch den erfolgreichen Bieter – Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, das Angebot des nachfolgenden Bieters abzulehnen, das Vergabeverfahren zu beenden und eine neue Ausschreibung durchzuführen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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