Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-769/19Criminal proceedings against UC and TD
- Entschieden
- 2021-01-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:28
- CELEX
- 62019CO0769
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Richtlinie 2012/13/EU – Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafsachen – Art. 6 – Recht der Verdächtigen oder beschuldigten Personen auf Belehrung über ihre Rechte – Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Angemessene Verfahrensdauer – Nationale Regelung, die für den Fall, dass der Richter Formmängel in der Anklageschrift feststellt, die Einstellung des gerichtlichen Verfahrens vorsieht – Zurückverweisung der Sache an die Staatsanwaltschaft zur Erstellung einer neuen Anklageschrift – Zulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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