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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-766/24Criminal proceedings against AB

Entschieden
2025-02-26
ECLI
ECLI:EU:C:2025:135
CELEX
62024CO0766
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann, oder Beantwortung, die keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt – Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen – Art. 54 – Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Grundsatz ne bis in idem – Anwendungsbereich – Urteil, mit dem die Unterbringung einer Person in einer Einrichtung für psychisch kranke Straftäter angeordnet wird – Aussetzung der Vollstreckung, sofern sich diese Person einer medizinischen Behandlung unterzieht.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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