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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-766/21 PEuropean Parliament v Axa Assurances Luxembourg SA and Others

Entschieden
2025-01-23
ECLI
ECLI:EU:C:2025:31
CELEX
62021CJ0766
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union – Mehrere Beklagte im Verfahren im ersten Rechtszug – Urteil, das gegenüber einem dieser Beklagten im Versäumniswege ergangen ist und gegen das beim Gericht der Europäischen Union Einspruch eingelegt wurde – Zulässigkeit des gegen dieses Urteil eingelegten Rechtsmittels – Voraussetzungen – Art. 41 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union – Zulässigkeit der Rechtsmittelbeantwortung durch die Partei, die im ersten Rechtszug im Versäumniswege verurteilt wurde – Art. 172 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Anschlussrechtsmittel der im Versäumniswege verurteilten Partei, die beim Gericht Einspruch eingelegt hat – Art. 176 Abs. 1 und Art. 178 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Unzulässigkeit – Schiedsklausel – Art. 272 AEUV – Vom Europäischen Parlament geschlossener Versicherungsvertrag – Klausel zum Ausschluss von Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf eine Überschwemmung zurückzuführen sind – Tragweite.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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