Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-766/21 PEuropean Parliament v Axa Assurances Luxembourg SA and Others
- Entschieden
- 2025-01-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:31
- CELEX
- 62021CJ0766
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union – Mehrere Beklagte im Verfahren im ersten Rechtszug – Urteil, das gegenüber einem dieser Beklagten im Versäumniswege ergangen ist und gegen das beim Gericht der Europäischen Union Einspruch eingelegt wurde – Zulässigkeit des gegen dieses Urteil eingelegten Rechtsmittels – Voraussetzungen – Art. 41 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union – Zulässigkeit der Rechtsmittelbeantwortung durch die Partei, die im ersten Rechtszug im Versäumniswege verurteilt wurde – Art. 172 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Anschlussrechtsmittel der im Versäumniswege verurteilten Partei, die beim Gericht Einspruch eingelegt hat – Art. 176 Abs. 1 und Art. 178 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Unzulässigkeit – Schiedsklausel – Art. 272 AEUV – Vom Europäischen Parlament geschlossener Versicherungsvertrag – Klausel zum Ausschluss von Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf eine Überschwemmung zurückzuführen sind – Tragweite.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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