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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-764/18Ayuntamiento de Pamplona v Orange España SAU

Entschieden
2021-01-27
ECLI
ECLI:EU:C:2021:70
CELEX
62018CJ0764
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und ‑dienste – Kommunale Abgabe für die Nutzung oder Sondernutzung des öffentlichen Raums – Richtlinie 2002/20/EG – Anwendung auf Unternehmen, die Festnetztelefonie- und Internetzugangsdienste erbringen – Begriffe des ,elektronischen Kommunikationsnetzes‘ und des ,elektronischen Kommunikationsdienstes‘ – Art. 12 – Verwaltungsabgaben – Art. 13 – Entgelte für Nutzungsrechte und für Rechte für die Installation von Einrichtungen – Geltungsbereich – Einschränkungen der Ausübung des Rechts der Mitgliedstaaten, Abgaben zu erheben.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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