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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-763/23Direcţia Generală Regională a Finanţelor Publice Iaşi and Direcţia Generală Regională a Finanţelor Publice Iaşi - Administraţia Judeţeană a Finanţelor Publice Bacău - Activitatea de Inspecţie Fiscală v S.C. Dragoram Tour S.R.L

Entschieden
2024-06-25
ECLI
ECLI:EU:C:2024:591
CELEX
62023CO0763
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Steuer – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 306 bis 308 – Sonderregelung für Reisebüros – Anwendungsbereich – Umsätze von Reisebüros, die darin bestehen, von anderen Steuerpflichtigen gekaufte Flugtickets zu einem Preis weiterzuverkaufen, der einen Zuschlag enthält – Keine zusätzliche Leistung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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