Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-763/22Criminal proceedings against OP
- Entschieden
- 2025-03-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:199
- CELEX
- 62022CJ0763
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen eines Drittstaats – Art. 16 Abs. 3 – Begriff ‚zuständige Behörde‘ – Nationale Regelung, nach der die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber, ob dem Europäischen Haftbefehl oder dem Auslieferungsersuchen im Fall eines Zusammentreffens der Vorrang zu geben ist, einem Organ der Exekutive übertragen wird – Recht auf einen Rechtsbehelf.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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