Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-763/21 PTUIfly GmbH v European Commission
- Entschieden
- 2023-06-29
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:528
- CELEX
- 62021CJ0763
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Maßnahmen, die die Republik Österreich zugunsten des Flughafens Klagenfurt, von Ryanair und von anderen Fluggesellschaften, die diesen Flughafen nutzen, durchgeführt hat – Beschluss, mit dem die Beihilfemaßnahmen für teilweise mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Marktwirtschaftlich handelnder privater Kapitalgeber – Ex-ante-Analyse der inkrementellen Rentabilität – Langfristige Rentabilität des Flughafens – Anwendbarkeit – Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV – Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete – Maßgebliches Kriterium für die Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt – Rentabilität neuer Flugverbindungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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