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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-761/22Verband Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie eV v Roller GmbH & Co. KG

Entschieden
2023-10-05
ECLI
ECLI:EU:C:2023:756
CELEX
62022CO0761
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Beantwortung, die keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt – Energie – Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung – Verordnung (EU) 2017/1369 – Art. 6 Abs. 1 Buchst. a – Verpflichtung der Lieferanten und Händler eines Produkts, in ihrer visuell wahrnehmbaren Werbung auf die Energieeffizienzklasse dieses Produkts und auf das Spektrum der auf dem Etikett der betreffenden Produktgruppe verfügbaren Energieeffizienzklassen hinzuweisen – Unmittelbare Anwendbarkeit dieser Verpflichtung – Spielraum der Lieferanten und Händler, um der genannten Verpflichtung nachzukommen, wenn kein delegierter Rechtsakt auf der Grundlage dieser Verordnung erlassen wurde.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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