Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-761/22Verband Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie eV v Roller GmbH & Co. KG
- Entschieden
- 2023-10-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:756
- CELEX
- 62022CO0761
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Beantwortung, die keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt – Energie – Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung – Verordnung (EU) 2017/1369 – Art. 6 Abs. 1 Buchst. a – Verpflichtung der Lieferanten und Händler eines Produkts, in ihrer visuell wahrnehmbaren Werbung auf die Energieeffizienzklasse dieses Produkts und auf das Spektrum der auf dem Etikett der betreffenden Produktgruppe verfügbaren Energieeffizienzklassen hinzuweisen – Unmittelbare Anwendbarkeit dieser Verpflichtung – Spielraum der Lieferanten und Händler, um der genannten Verpflichtung nachzukommen, wenn kein delegierter Rechtsakt auf der Grundlage dieser Verordnung erlassen wurde.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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