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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-76/23Cobult UG v TAP Air Portugal SA

Entschieden
2024-03-21
ECLI
ECLI:EU:C:2024:253
CELEX
62023CJ0076
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 7 Abs. 3 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. a – Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten im Fall der Annullierung eines Fluges – Erstattung in Form von Reisegutscheinen – Begriff „mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts“ – Erstattungsverfahren über ein auf der Website des ausführenden Luftfahrtunternehmens verfügbares Formular.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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