Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-76/23Cobult UG v TAP Air Portugal SA
- Entschieden
- 2024-03-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:253
- CELEX
- 62023CJ0076
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 7 Abs. 3 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. a – Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten im Fall der Annullierung eines Fluges – Erstattung in Form von Reisegutscheinen – Begriff „mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts“ – Erstattungsverfahren über ein auf der Website des ausführenden Luftfahrtunternehmens verfügbares Formular.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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