Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-759/21 PNippon Chemi-Con Corporation v European Commission
- Entschieden
- 2023-07-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:577
- CELEX
- 62021CJ0759
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Feststellung eines Urteils durch das Gericht – Art. 118 der Verfahrensordnung des Gerichts – Kopie des zuzustellenden Urteils – Unterschriften der Richter – Kartelle – Art. 101 AEUV – Markt für Aluminium- und Tantal-Elektrolytkondensatoren – Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen in Bezug auf mehrere Bestandteile der Preise – Begriff „bezweckte Zuwiderhandlung“ – Beweislast der Europäischen Kommission – Räumliche Ausdehnung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Geldbuße – Berechnung des Grundbetrags – Zu berücksichtigende Umsätze – Mildernde Umstände – Unbeschränkte Ermessensnachprüfung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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