Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-758/21 PRyanair DAC and Airport Marketing Services Ltd v European Commission
- Entschieden
- 2023-11-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:917
- CELEX
- 62021CJ0758
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Von der Republik Österreich durchgeführte Maßnahmen für den Flughafen Klagenfurt, Ryanair und andere Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen – Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Beihilfemaßnahmen teilweise mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind – Art. 85 Abs. 3 der Verfahrensordnung des Gerichts der Europäischen Union – Nach Abschluss des schriftlichen Verfahrens vorgelegte Beweise – Zulässigkeit – Verordnung (EU) 2015/1589 – Art. 17 Abs. 1 und 2 – Befugnisse der Europäischen Kommission zur Rückforderung von Beihilfen – Verjährungsfrist – Grad der Bestimmtheit der die Verjährungsfrist unterbrechenden Maßnahmen – Begründungspflicht – Verfälschung von Beweisen – Für die Bestimmung des zurückzufordernden Beihilfebetrags maßgebliche Daten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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