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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-758/21 PRyanair DAC and Airport Marketing Services Ltd v European Commission

Entschieden
2023-11-23
ECLI
ECLI:EU:C:2023:917
CELEX
62021CJ0758
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Von der Republik Österreich durchgeführte Maßnahmen für den Flughafen Klagenfurt, Ryanair und andere Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen – Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Beihilfemaßnahmen teilweise mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind – Art. 85 Abs. 3 der Verfahrensordnung des Gerichts der Europäischen Union – Nach Abschluss des schriftlichen Verfahrens vorgelegte Beweise – Zulässigkeit – Verordnung (EU) 2015/1589 – Art. 17 Abs. 1 und 2 – Befugnisse der Europäischen Kommission zur Rückforderung von Beihilfen – Verjährungsfrist – Grad der Bestimmtheit der die Verjährungsfrist unterbrechenden Maßnahmen – Begründungspflicht – Verfälschung von Beweisen – Für die Bestimmung des zurückzufordernden Beihilfebetrags maßgebliche Daten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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