Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-757/22Meta Platforms Ireland Limited v Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V

Entschieden
2024-07-11
ECLI
ECLI:EU:C:2024:598
CELEX
62022CJ0757
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 12 Abs. 1 Satz 1 – Transparente Information – Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e – Informationspflicht des Verantwortlichen – Art. 80 Abs. 2 – Vertretung von betroffenen Personen durch einen Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen – Verbandsklage ohne Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einer betroffenen Person – Auf eine Verletzung der Informationspflicht durch den Verantwortlichen gestützte Klage – Begriff ‚Verletzung der Rechte einer betroffenen Person infolge einer Verarbeitung‘.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Überprüfbare Vertrauenssignale

  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
  • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
  • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
  • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

ModellkartePrüfung