Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-757/19ES v Wallonische Region
- Entschieden
- 2020-05-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:410
- CELEX
- 62019CO0757
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Straßenverkehr – Zulassung von Kraftfahrzeugen – Fahrer mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat – Fahrzeug, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist – Fahrzeug, das dem geschäftsführenden Gesellschafter einer in diesem anderen Mitgliedstaat ansässigen Handelsgesellschaft zur Verfügung gestellt wird – Verpflichtung, im Fahrzeug stets den Nachweis über die rechtmäßige Nutzung dieses Fahrzeugs mitzuführen – Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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