Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-757/18 PM-Sansz Kereskedelmi, Termelő és Szolgáltató Kft. (M-Sansz Kft.) v European Commission

Entschieden
2019-12-19
ECLI
ECLI:EU:C:2019:1107
CELEX
62018CO0757
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Staatliche Beihilfen – Von Ungarn zugunsten von Unternehmen, die Arbeitnehmer mit Behinderungen beschäftigen, durchgeführte Beihilfe – Nichtigkeitsklage – Angebliche Beschlüsse der Kommission, keine Einwände zu erheben – Fehlende Klagebefugnis – Nicht individuell betroffene Person – Nicht zur Wahrung der Verfahrensrechte erhobene Klage – Unzulässigkeit der Klage im ersten Rechtszug – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung