Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-756/21X v International Protection Appeals Tribunal and Others
- Entschieden
- 2023-06-29
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:523
- CELEX
- 62021CJ0756
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und subsidiärer Schutz – Richtlinie 2004/83/EG – Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus – Art. 4 Abs. 1 Satz 2 – Zusammenarbeit des Mitgliedstaats mit dem Antragsteller bei der Prüfung der für seinen Antrag maßgeblichen Anhaltspunkte – Umfang – Generelle Glaubwürdigkeit eines Antragstellers – Art. 4 Abs. 5 Buchst. e – Prüfungskriterien – Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung des internationalen Schutzes – Richtlinie 2005/85/EG – Angemessene Prüfung – Art. 8 Abs. 2 und 3 – Gerichtliche Kontrolle – Art. 39 – Umfang – Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten – Effektivitätsgrundsatz – Angemessene Frist für den Erlass einer Entscheidung – Art. 23 Abs. 2 und Art. 39 Abs. 4 – Folgen eines eventuellen Verstoßes.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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