Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-756/21X v International Protection Appeals Tribunal and Others

Entschieden
2023-06-29
ECLI
ECLI:EU:C:2023:523
CELEX
62021CJ0756
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und subsidiärer Schutz – Richtlinie 2004/83/EG – Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus – Art. 4 Abs. 1 Satz 2 – Zusammenarbeit des Mitgliedstaats mit dem Antragsteller bei der Prüfung der für seinen Antrag maßgeblichen Anhaltspunkte – Umfang – Generelle Glaubwürdigkeit eines Antragstellers – Art. 4 Abs. 5 Buchst. e – Prüfungskriterien – Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung des internationalen Schutzes – Richtlinie 2005/85/EG – Angemessene Prüfung – Art. 8 Abs. 2 und 3 – Gerichtliche Kontrolle – Art. 39 – Umfang – Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten – Effektivitätsgrundsatz – Angemessene Frist für den Erlass einer Entscheidung – Art. 23 Abs. 2 und Art. 39 Abs. 4 – Folgen eines eventuellen Verstoßes.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung