Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-754/24 PFachverband Eisenhüttenschlacken eV gegen Europäische Kommission
- Entschieden
- 2026-06-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:501
- CELEX
- 62024CJ0754
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Verordnung (EU) 2019/1009 – Art. 42 Abs. 7 und 8 – Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt – Delegierte Verordnung (EU) 2022/973 – Art. 2 Abs. 2 und 3 – Kriterien für agronomische Wirksamkeit und Sicherheit bei der Verwendung von Nebenprodukten in EU-Düngeprodukten – Grenzwerte für Chrom und Vanadium in EU-Düngeprodukten, in denen Eisenschlacken als Nebenprodukte verwendet werden – Vorsorgeprinzip – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht