Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-754/24 PFachverband Eisenhüttenschlacken eV gegen Europäische Kommission

Entschieden
2026-06-18
ECLI
ECLI:EU:C:2026:501
CELEX
62024CJ0754
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Verordnung (EU) 2019/1009 – Art. 42 Abs. 7 und 8 – Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt – Delegierte Verordnung (EU) 2022/973 – Art. 2 Abs. 2 und 3 – Kriterien für agronomische Wirksamkeit und Sicherheit bei der Verwendung von Nebenprodukten in EU-Düngeprodukten – Grenzwerte für Chrom und Vanadium in EU-Düngeprodukten, in denen Eisenschlacken als Nebenprodukte verwendet werden – Vorsorgeprinzip – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung