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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-753/22QY v Bundesrepublik Deutschland

Entschieden
2024-06-18
ECLI
ECLI:EU:C:2024:524
CELEX
62022CJ0753
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 33 Abs. 2 Buchst. a – Unmöglichkeit für die Behörden eines Mitgliedstaats, einen Asylantrag als unzulässig abzulehnen, weil die Flüchtlingseigenschaft zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zuerkannt wurde – Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Gefahr, in diesem anderen Mitgliedstaat einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu werden – Prüfung des Asylantrags durch diese Behörden trotz Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in dem anderen Mitgliedstaat – Richtlinie 2011/95/EU – Art. 4 – Individuelle Prüfung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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