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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-753/18Föreningen Svenska Tonsättares Internationella Musikbyrå u.p.a. (Stim) and Svenska artisters och musikers intresseorganisation ek. för. (SAMI) v Fleetmanager Sweden AB and Nordisk Biluthyrning AB

Entschieden
2020-04-02
ECLI
ECLI:EU:C:2020:268
CELEX
62018CJ0753
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 3 Abs. 1 – Richtlinie 2006/115/EG – Art. 8 Abs. 2 – Begriff ‚öffentliche Wiedergabe‘ – Unternehmen, das standardmäßig mit einem Radioempfangsgerät ausgestattete Fahrzeuge vermietet.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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