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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-75/22European Commission v Czech Republic

Entschieden
2024-05-08
ECLI
ECLI:EU:C:2024:390
CELEX
62022CJ0075
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2005/36/EG – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Art. 3 Abs. 1 Buchst. g und h – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats die Rechtsstellung von Personen festlegen, die einen Anpassungslehrgang absolvieren oder sich auf eine Eignungsprüfung vorbereiten – Art. 7 Abs. 3 – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, u. a. Tierärzten und Architekten die Möglichkeit zu gewährleisten, im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit Dienstleistungen unter der Berufsbezeichnung des Aufnahmemitgliedstaats zu erbringen – Art. 45 Abs. 2 Buchst. c, Buchst. f und teilweise Buchst. e – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Inhaber eines pharmazeutischen Ausbildungsnachweises einer Universität oder eines als gleichwertig anerkannten Ausbildungsnachweises, der den Anforderungen des Art. 44 dieser Richtlinie genügt, mindestens die in Art. 45 Abs. 2 der Richtlinie genannten Tätigkeiten aufnehmen dürfen, gegebenenfalls vorbehaltlich einer ergänzenden Berufserfahrung – Art. 51 Abs. 1 – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats über eine Frist von einem Monat verfügt, um den Eingang des Antrags auf Anerkennung der Berufsqualifikationen zu bestätigen und dem Antragsteller gegebenenfalls mitzuteilen, welche Dokumente fehlen – Fehlende Umsetzung in nationales Recht.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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