Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-75/19MF v BNP Paribas Personal Finance SA Paris Sucursala Bucureşti and Secapital Sàrl
- Entschieden
- 2019-11-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:950
- CELEX
- 62019CO0075
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 93/13/EWG – Verbraucherverträge – Verbraucherkredit – Zwangsvollstreckungsverfahren – Frist für die Geltendmachung der Missbräuchlichkeit einer Klausel von 15 Tagen ab der Mitteilung über die Eröffnung des Zwangsvollstreckungsverfahrens.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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