Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-745/22Micreos Food Safety BV v Eniaios Foreas Elenchou Trofimon (EFET)
- Entschieden
- 2024-02-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:160
- CELEX
- 62022CJ0745
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Lebensmittelsicherheit – Spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs – Verordnung (EG) Nr. 853/2004 – Art. 3 Abs. 2 – Stoff zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs – Begriff – Befall mit dem bakteriellen Krankheitserreger Listeria monocytogenes – Stoff zur Verhinderung von Oberflächenverunreinigungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, der außerhalb von Schlachtbetrieben in den letzten Stufen des Herstellungsverfahrens angewandt wird – Inverkehrbringen – Vorherige Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht