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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-745/21L.G. v Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid

Entschieden
2023-02-16
ECLI
ECLI:EU:C:2023:113
CELEX
62021CJ0745
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Asylpolitik – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Art. 6 Abs. 1 – Wohl des Kindes – Art. 16 Abs. 1 – Abhängige Person – Art. 17 Abs. 1 – Ermessensklausel – Durchführungshandlung eines Mitgliedstaats – Zum Zeitpunkt der Stellung ihres Antrags auf internationalen Schutz schwangere Drittstaatsangehörige – Ehe – Ehegatte, dem im betreffenden Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt wurde – Entscheidung, die Bearbeitung des Antrags abzulehnen und die Antragstellerin in einen anderen, für diesen Antrag als zuständig angesehenen Mitgliedstaat zu überstellen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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