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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-743/23A v GKV-Spitzenverband

Entschieden
2025-12-11
ECLI
ECLI:EU:C:2025:954
CELEX
62023CJ0743
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit – Wandererwerbstätige – Soziale Sicherheit – Anzuwendende Rechtsvorschriften – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 11 – Art. 13 Abs. 1 – Verordnung (EG) Nr. 987/2009 – Art. 14 Abs. 8 – Erwerbstätiger, der im Gebiet mehrerer Staaten, und zwar eines Mitgliedstaats, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und von Drittländern, abhängig beschäftigt ist – Begriff ‚wesentlicher Teil der Tätigkeit‘ – Berücksichtigung der in Drittländern ausgeübten Tätigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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