Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-743/23A v GKV-Spitzenverband
- Entschieden
- 2025-12-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:954
- CELEX
- 62023CJ0743
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit – Wandererwerbstätige – Soziale Sicherheit – Anzuwendende Rechtsvorschriften – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 11 – Art. 13 Abs. 1 – Verordnung (EG) Nr. 987/2009 – Art. 14 Abs. 8 – Erwerbstätiger, der im Gebiet mehrerer Staaten, und zwar eines Mitgliedstaats, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und von Drittländern, abhängig beschäftigt ist – Begriff ‚wesentlicher Teil der Tätigkeit‘ – Berücksichtigung der in Drittländern ausgeübten Tätigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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