Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-741/21GP v juris GmbH
- Entschieden
- 2024-04-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:288
- CELEX
- 62021CJ0741
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 82 – Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch eine unter Verstoß gegen diese Verordnung erfolgte Datenverarbeitung verursacht worden ist – Begriff des immateriellen Schadens – Auswirkung der Schwere des erlittenen Schadens – Haftung des Verantwortlichen – Möglichkeit der Befreiung im Fall des Fehlverhaltens einer ihm im Sinne von Art. 29 unterstellten Person – Bemessung des Schadenersatzbetrags – Unanwendbarkeit der in Art. 83 für Geldbußen vorgesehenen Kriterien – Bemessung im Fall mehrfacher Verstöße gegen diese Verordnung.
Legt aus
- DSGVO — Verordnung (EU) 2016/67932016R0679
Artikel in der Entscheidung
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Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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