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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-741/18 POPS Újpesti Csökkentmunkaképességűek Ipari és Kereskedelmi Kft. (OPS Újpest Kft.) v European Commission

Entschieden
2019-12-19
ECLI
ECLI:EU:C:2019:1104
CELEX
62018CO0741
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Staatliche Beihilfen – Von Ungarn zugunsten von Unternehmen, die Arbeitnehmer mit Behinderungen beschäftigen, durchgeführte Beihilfe – Nichtigkeitsklage – Angebliche Beschlüsse der Kommission, keine Einwände zu erheben – Klagefrist – Beginn – Kenntnis vom Vorliegen des angefochtenen Rechtsakts – Antrag auf Übersetzung des angefochtenen Rechtsakts – Angemessene Frist – Verspätung – Unzulässigkeit der Klage im ersten Rechtszug – Tatsachenwürdigung – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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