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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-731/22IJ und PO GesbR and IJ v Agrarmarkt Austria

Entschieden
2024-06-13
ECLI
ECLI:EU:C:2024:503
CELEX
62022CJ0731
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – Förderregelungen – Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe – Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 – Art. 4 Abs. 1 Buchst. b und c – Begriff ‚Betrieb‘ – Verwaltung durch einen Betriebsinhaber – Begriff ‚landwirtschaftliche Tätigkeit‘ – Art. 33 Abs. 1 – Begriff der landwirtschaftlichen Fläche, die dem Betriebsinhaber zu einem vom Mitgliedstaat festgesetzten Zeitpunkt zur Verfügung stehen muss, damit es zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen kommt – Entgeltliche saisonale Übergabe von Parzellen eines im Eigentum des Betriebsinhabers stehenden Grundstücks an Nutzer zur Pflege und Ernte.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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