Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-731/21GV v Caisse nationale d’assurance pension
- Entschieden
- 2022-12-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:969
- CELEX
- 62021CJ0731
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Freizügigkeit – Art. 45 AEUV – Arbeitnehmer – Verordnung (EU) Nr. 492/2011 – Art. 7 Abs. 1 und 2 – Gleichbehandlung – Soziale Vergünstigungen – Hinterbliebenenpension – Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft – Nationale Regelung, nach der die Gewährung einer Hinterbliebenenpension von der Eintragung einer in einem anderen Mitgliedstaat wirksam eingegangenen und eingetragenen Lebenspartnerschaft in das nationale Register abhängig gemacht wird.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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