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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-731/21GV v Caisse nationale d’assurance pension

Entschieden
2022-12-08
ECLI
ECLI:EU:C:2022:969
CELEX
62021CJ0731
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Freizügigkeit – Art. 45 AEUV – Arbeitnehmer – Verordnung (EU) Nr. 492/2011 – Art. 7 Abs. 1 und 2 – Gleichbehandlung – Soziale Vergünstigungen – Hinterbliebenenpension – Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft – Nationale Regelung, nach der die Gewährung einer Hinterbliebenenpension von der Eintragung einer in einem anderen Mitgliedstaat wirksam eingegangenen und eingetragenen Lebenspartnerschaft in das nationale Register abhängig gemacht wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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