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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-730/19European Commission v Republic of Bulgaria

Entschieden
2022-05-12
ECLI
ECLI:EU:C:2022:382
CELEX
62019CJ0730
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Umwelt – Richtlinie 2008/50/EG – Luftqualität – Art. 13 Abs. 1 und Anhang XI – Systematische und anhaltende Überschreitung der Grenzwerte für Schwefeldioxid [SO2] im Gebiet BG0006 [Südostbulgarien], Bulgarien – Art. 23 Abs. 1 und Anhang XV – ‚So kurz wie möglich‘ zu haltender Zeitraum der Nichteinhaltung – Geeignete Maßnahmen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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