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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-724/19Criminal proceedings against HP

Entschieden
2021-12-16
ECLI
ECLI:EU:C:2021:1020
CELEX
62019CJ0724
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäische Ermittlungsanordnung – Richtlinie 2014/41/EU – Art. 2 Buchst. c Ziff. i – Begriff ,Anordnungsbehörde‘“ – Art. 6 – Voraussetzungen für den Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung – Art. 9 Abs. 1 und 3 – Anerkennung einer Europäischen Ermittlungsanordnung – Europäische Ermittlungsanordnung zur Erhebung von Verkehrs- und Standortdaten im Zusammenhang mit dem Telekommunikationsverkehr, die von einem Staatsanwalt erlassen wird, der durch den nationalen Rechtsakt, mit dem die Richtlinie 2014/41 umgesetzt wird, als „Anordnungsbehörde“ bestimmt ist – Ausschließliche Zuständigkeit des Richters für die Anordnung der in der Ermittlungsanordnung angegebenen Ermittlungsmaßnahme in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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