Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-724/19Criminal proceedings against HP
- Entschieden
- 2021-12-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:1020
- CELEX
- 62019CJ0724
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäische Ermittlungsanordnung – Richtlinie 2014/41/EU – Art. 2 Buchst. c Ziff. i – Begriff ,Anordnungsbehörde‘“ – Art. 6 – Voraussetzungen für den Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung – Art. 9 Abs. 1 und 3 – Anerkennung einer Europäischen Ermittlungsanordnung – Europäische Ermittlungsanordnung zur Erhebung von Verkehrs- und Standortdaten im Zusammenhang mit dem Telekommunikationsverkehr, die von einem Staatsanwalt erlassen wird, der durch den nationalen Rechtsakt, mit dem die Richtlinie 2014/41 umgesetzt wird, als „Anordnungsbehörde“ bestimmt ist – Ausschließliche Zuständigkeit des Richters für die Anordnung der in der Ermittlungsanordnung angegebenen Ermittlungsmaßnahme in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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