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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-722/22Proceedings brought by Sofiyski gradski sad

Entschieden
2024-01-25
ECLI
ECLI:EU:C:2024:80
CELEX
62022CJ0722
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Rahmenbeschluss 2005/212/JI – Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten – Art. 1 dritter Gedankenstrich – Begriff ‚Tatwerkzeug‘ – Art. 2 Abs. 1 – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einziehung von Tatwerkzeugen aus Straftaten zu ermöglichen – Fahrzeug, das zur Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, die widerrechtlich nicht mit Steuerzeichen versehen sind.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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