Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-722/22Proceedings brought by Sofiyski gradski sad
- Entschieden
- 2024-01-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:80
- CELEX
- 62022CJ0722
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Rahmenbeschluss 2005/212/JI – Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten – Art. 1 dritter Gedankenstrich – Begriff ‚Tatwerkzeug‘ – Art. 2 Abs. 1 – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einziehung von Tatwerkzeugen aus Straftaten zu ermöglichen – Fahrzeug, das zur Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, die widerrechtlich nicht mit Steuerzeichen versehen sind.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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