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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-720/20RO légalement représentée v Bundesrepublik Deutschland

Entschieden
2022-08-01
ECLI
ECLI:EU:C:2022:603
CELEX
62020CJ0720
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Politik im Bereich Asyl – Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) – Antrag auf internationalen Schutz, der von einem Minderjährigen in seinem Geburtsmitgliedstaat gestellt wird – Eltern dieses Minderjährigen, denen zuvor in einem anderen Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde – Art. 3 Abs. 2 – Art. 9 – Art. 20 Abs. 3 – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 33 Abs. 2 Buchst. a – Zulässigkeit des Antrags auf internationalen Schutz und Zuständigkeit für die Prüfung dieses Antrags.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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