Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-720/20RO légalement représentée v Bundesrepublik Deutschland
- Entschieden
- 2022-08-01
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:603
- CELEX
- 62020CJ0720
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Politik im Bereich Asyl – Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) – Antrag auf internationalen Schutz, der von einem Minderjährigen in seinem Geburtsmitgliedstaat gestellt wird – Eltern dieses Minderjährigen, denen zuvor in einem anderen Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde – Art. 3 Abs. 2 – Art. 9 – Art. 20 Abs. 3 – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 33 Abs. 2 Buchst. a – Zulässigkeit des Antrags auf internationalen Schutz und Zuständigkeit für die Prüfung dieses Antrags.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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