Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-719/18Vivendi SA v Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni
- Entschieden
- 2020-09-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:627
- CELEX
- 62018CJ0719
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektronische Kommunikation – Art. 11 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Freiheit und Pluralismus der Medien – Niederlassungsfreiheit – Art. 49 AEUV – Richtlinie 2002/21/EG – Art. 15 und 16 – Nationale Regelung, die es einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht in einem Sektor verbietet, in einem anderen Sektor eine ‚wichtige wirtschaftliche Dimension‘ zu erlangen – Berechnung der im Sektor der elektronischen Kommunikation und im Mediensektor erzielten Einnahmen – Definition des Sektors der elektronischen Kommunikation – Begrenzung auf die Märkte, die Gegenstand einer Vorabregelung sind – Berücksichtigung der Einnahmen von verbundenen Gesellschaften – Festlegung einer anderen Einnahmenschwelle für Gesellschaften, die im Sektor der elektronischen Kommunikation tätig sind.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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