Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-719/18Vivendi SA v Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni

Entschieden
2020-09-03
ECLI
ECLI:EU:C:2020:627
CELEX
62018CJ0719
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektronische Kommunikation – Art. 11 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Freiheit und Pluralismus der Medien – Niederlassungsfreiheit – Art. 49 AEUV – Richtlinie 2002/21/EG – Art. 15 und 16 – Nationale Regelung, die es einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht in einem Sektor verbietet, in einem anderen Sektor eine ‚wichtige wirtschaftliche Dimension‘ zu erlangen – Berechnung der im Sektor der elektronischen Kommunikation und im Mediensektor erzielten Einnahmen – Definition des Sektors der elektronischen Kommunikation – Begrenzung auf die Märkte, die Gegenstand einer Vorabregelung sind – Berücksichtigung der Einnahmen von verbundenen Gesellschaften – Festlegung einer anderen Einnahmenschwelle für Gesellschaften, die im Sektor der elektronischen Kommunikation tätig sind.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung