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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-717/23Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz v M M

Entschieden
2025-05-15
ECLI
ECLI:EU:C:2025:351
CELEX
62023CJ0717
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen – Richtlinie 2014/40/EU – Art. 2 Nr. 40 – Begriff ‚in Verkehr bringen‘ – Art. 23 Abs. 2 – Kontrolle der Umsetzung – Anwendungsbereich – Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen, deren Verpackung vorschriftswidrige Elemente enthält – Abgabe von Tabakerzeugnissen durch einen Großhändler an eine Verkaufsstelle – Verhängung einer Geldstrafe gegen den Geschäftsführer einer als Großhändler handelnden Gesellschaft.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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