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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-716/20RTL Television GmbH v Grupo Pestana S.G.P.S., S.A. and SALVOR - Sociedade de Investimento Hoteleiro, S.A

Entschieden
2022-09-08
ECLI
ECLI:EU:C:2022:643
CELEX
62020CJ0716
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung – Richtlinie 93/83/EWG – Art. 1 Abs. 3 – Begriff ,Kabelweiterverbreitung‘ – Anbieter der Weiterverbreitung, der nicht die Eigenschaft eines Kabelunternehmens hat – Zeitgleiche, unveränderte und vollständige Verbreitung von durch Satellit übermittelten und zum öffentlichen Empfang bestimmten Fernseh- oder Radiosendungen durch den Betreiber eines Hotels mittels Parabolantenne, Kabel sowie Fernseh- oder Radioempfängern – Nichtvorliegen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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