Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-716/20RTL Television GmbH v Grupo Pestana S.G.P.S., S.A. and SALVOR - Sociedade de Investimento Hoteleiro, S.A
- Entschieden
- 2022-09-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:643
- CELEX
- 62020CJ0716
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung – Richtlinie 93/83/EWG – Art. 1 Abs. 3 – Begriff ,Kabelweiterverbreitung‘ – Anbieter der Weiterverbreitung, der nicht die Eigenschaft eines Kabelunternehmens hat – Zeitgleiche, unveränderte und vollständige Verbreitung von durch Satellit übermittelten und zum öffentlichen Empfang bestimmten Fernseh- oder Radiosendungen durch den Betreiber eines Hotels mittels Parabolantenne, Kabel sowie Fernseh- oder Radioempfängern – Nichtvorliegen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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