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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-713/22LivaNova plc v Ministero dell'Economia e delle Finanze and Others

Entschieden
2024-07-29
ECLI
ECLI:EU:C:2024:642
CELEX
62022CJ0713
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gesellschaften – Spaltung von Aktiengesellschaften – Richtlinie 82/891/EWG – Art. 3 Abs. 3 Buchst. b – Spaltung durch Gründung neuer Gesellschaften – Wendung ‚Gegenstand des Passivvermögens[, der] im Spaltungsplan nicht zugeteilt [wird]‘ – Gesamtschuldnerische Haftung dieser neuen Gesellschaften für Passiva, die auf Verhaltensweisen der gespaltenen Gesellschaft vor deren Spaltung zurückzuführen sind.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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