Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-713/17Ahmad Shah Ayubi v Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
- Entschieden
- 2018-11-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:929
- CELEX
- 62017CJ0713
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/95/EU – Normen für den Inhalt des internationalen Schutzes – Flüchtlingseigenschaft – Art. 29 – Sozialhilfeleistungen – Unterschiedliche Behandlung – Flüchtlinge mit befristeter Aufenthaltsberechtigung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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