Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-71/20Criminal proceedings against VAS Shipping ApS
- Entschieden
- 2021-07-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:550
- CELEX
- 62020CJ0071
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 49 und 54 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Nationale Regelung, die vorsieht, dass Drittstaatsangehörige, die auf einem unter der Flagge eines Mitgliedstaats fahrenden Schiff beschäftigt sind, über eine Arbeitserlaubnis in diesem Mitgliedstaat verfügen müssen – Ausnahme für Schiffe, die die Häfen des Mitgliedstaats nicht mehr als 25‑mal innerhalb eines Jahres anlaufen – Beschränkung – Art. 79 Abs. 5 AEUV – Nationale Regelung, mit der festgelegt werden soll, wie viele Drittstaatsangehörige aus Drittländern in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats einreisen dürfen, um dort als Arbeitnehmer oder Selbständige Arbeit zu suchen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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