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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-71/20Criminal proceedings against VAS Shipping ApS

Entschieden
2021-07-08
ECLI
ECLI:EU:C:2021:550
CELEX
62020CJ0071
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 49 und 54 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Nationale Regelung, die vorsieht, dass Drittstaatsangehörige, die auf einem unter der Flagge eines Mitgliedstaats fahrenden Schiff beschäftigt sind, über eine Arbeitserlaubnis in diesem Mitgliedstaat verfügen müssen – Ausnahme für Schiffe, die die Häfen des Mitgliedstaats nicht mehr als 25‑mal innerhalb eines Jahres anlaufen – Beschränkung – Art. 79 Abs. 5 AEUV – Nationale Regelung, mit der festgelegt werden soll, wie viele Drittstaatsangehörige aus Drittländern in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats einreisen dürfen, um dort als Arbeitnehmer oder Selbständige Arbeit zu suchen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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