Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-709/18Criminal proceedings against UL and VM

Entschieden
2020-05-28
ECLI
ECLI:EU:C:2020:411
CELEX
62018CO0709
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie (EU) 2016/343 – Art. 3 und 4 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 und 48 – Öffentliche Bezugnahmen auf die Schuld – Nationales Gericht – Annahme des Schuldbekenntnisses eines der beiden Mitangeklagten für die in der Anklageschrift beschriebenen Straftaten durch Beschluss – Prüfung der Schuld des zweiten Mitangeklagten, der sich für nicht schuldig erklärt hat – Verurteilung durch dasselbe Gericht, das das Schuldbekenntnis angenommen hat.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung