Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-709/18Criminal proceedings against UL and VM
- Entschieden
- 2020-05-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:411
- CELEX
- 62018CO0709
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie (EU) 2016/343 – Art. 3 und 4 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 und 48 – Öffentliche Bezugnahmen auf die Schuld – Nationales Gericht – Annahme des Schuldbekenntnisses eines der beiden Mitangeklagten für die in der Anklageschrift beschriebenen Straftaten durch Beschluss – Prüfung der Schuld des zweiten Mitangeklagten, der sich für nicht schuldig erklärt hat – Verurteilung durch dasselbe Gericht, das das Schuldbekenntnis angenommen hat.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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