Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-707/19K.S. v A.B
- Entschieden
- 2021-05-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:405
- CELEX
- 62019CJ0707
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Richtlinie 2009/103/EG – Art. 3 – Pflicht zur Deckung von Sachschäden – Umfang – Regelung eines Mitgliedstaats, die die Pflicht zur Deckung von Überführungskosten des Unfallfahrzeugs auf die im Gebiet dieses Mitgliedstaats angefallenen Kosten und von Standkosten auf die durch strafrechtliche Ermittlungen oder einen anderen Grund erforderlich gewordenen Kosten beschränkt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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