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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-707/19K.S. v A.B

Entschieden
2021-05-20
ECLI
ECLI:EU:C:2021:405
CELEX
62019CJ0707
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Richtlinie 2009/103/EG – Art. 3 – Pflicht zur Deckung von Sachschäden – Umfang – Regelung eines Mitgliedstaats, die die Pflicht zur Deckung von Überführungskosten des Unfallfahrzeugs auf die im Gebiet dieses Mitgliedstaats angefallenen Kosten und von Standkosten auf die durch strafrechtliche Ermittlungen oder einen anderen Grund erforderlich gewordenen Kosten beschränkt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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