Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-706/22Konzernbetriebsrat der O SE & Co. KG v Vorstand der O Holding SE
- Entschieden
- 2024-05-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:402
- CELEX
- 62022CJ0706
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Societas Europaea – Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 – Art. 12 Abs. 2 – Beteiligung der Arbeitnehmer – Eintragung der Europäischen Gesellschaft – Voraussetzungen – Vorherige Durchführung des Verhandlungsverfahrens zur Beteiligung der Arbeitnehmer gemäß der Richtlinie 2001/86/EG – Arbeitnehmerlos gegründete und eingetragene Europäische Gesellschaft, die aber die Muttergesellschaft von Arbeitnehmer beschäftigenden Tochtergesellschaften geworden ist – Verpflichtung zur Nachholung des Verhandlungsverfahrens – Fehlen – Art. 11 – Missbräuchlicher Rückgriff auf eine Europäische Gesellschaft – Vorenthaltung der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer – Verbot.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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