Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-703/20PONS HOLDING
- Entschieden
- 2021-05-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:365
- CELEX
- 62020CO0703
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Nationale Regelung, die die Verhängung einer Geldbuße gegen eine juristische Person vorsieht, die sich aufgrund einer von einer natürlichen Person begangenen Straftat bereichert hat, ohne dass deren strafrechtliche Verantwortlichkeit zwangsläufig gegeben ist Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 und 48 – Kein Zusammenhang mit dem Unionsrecht – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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