Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-7/14 PWünsche Handelsgesellschaft International mbH & Co KG v European Commission

Entschieden
2015-03-26
ECLI
ECLI:EU:C:2015:205
CELEX
62014CJ0007
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Zollkodex der Gemeinschaften – Art. 220 Abs. 2 und Art. 239 – Erlass von Eingangsabgaben – Einfuhr von Pilzkonserven aus China – Beschluss, mit dem der Erlass der Einfuhrabgaben für ungerechtfertigt erklärt wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung