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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-699/21E.D.L

Entschieden
2023-04-18
ECLI
ECLI:EU:C:2023:295
CELEX
62021CJ0699
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Art. 1 Abs. 3 – Art. 23 Abs. 4 – Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Ablehnungsgründe – Art. 4 Abs. 3 EUV – Pflicht zu loyaler Zusammenarbeit – Aussetzung der Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls – Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung – Schwere, chronische und möglicherweise irreversible Krankheit – Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit der mit dem Europäischen Haftbefehl gesuchten Person.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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