Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-695/15 PPUShiraz Baig Mirza v Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal
- Entschieden
- 2016-03-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:188
- CELEX
- 62015CJ0695
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Art. 3 Abs. 3 – Recht der Mitgliedstaaten, einen Antragsteller in einen sicheren Drittstaat zurück- oder auszuweisen – Art. 18 – Pflichten des für die Prüfung des Antrags zuständigen Mitgliedstaats im Fall der Wiederaufnahme des Antragstellers – Richtlinie 2013/32/EU – Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes – Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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