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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-695/15 PPUShiraz Baig Mirza v Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal

Entschieden
2016-03-17
ECLI
ECLI:EU:C:2016:188
CELEX
62015CJ0695
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Art. 3 Abs. 3 – Recht der Mitgliedstaaten, einen Antragsteller in einen sicheren Drittstaat zurück- oder auszuweisen – Art. 18 – Pflichten des für die Prüfung des Antrags zuständigen Mitgliedstaats im Fall der Wiederaufnahme des Antragstellers – Richtlinie 2013/32/EU – Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes – Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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