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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-69/21X v Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid

Entschieden
2022-11-22
ECLI
ECLI:EU:C:2022:913
CELEX
62021CJ0069
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Art. 4, 7 und 19 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung – Achtung des Privat- und Familienlebens – Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung – Recht zum Aufenthalt aus medizinischen Gründen – Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger – Richtlinie 2008/115/EG – An einer schweren Krankheit leidender Drittstaatsangehöriger – Medizinische Behandlung zur Schmerzlinderung – Im Herkunftsland nicht verfügbare Behandlung – Voraussetzungen, unter denen die Abschiebung aufgeschoben werden muss.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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