Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-689/15W. F. Gözze Frottierweberei GmbH and Wolfgang Gözze v Verein Bremer Baumwollbörse
- Entschieden
- 2017-06-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:434
- CELEX
- 62015CJ0689
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung ‑ Geistiges Eigentum – Unionsmarke ‑ Verordnung (EG) Nr. 207/2009 ‑ Art. 9 und 15 ‑ Anmeldung des Zeichens ‚Baumwollblüte‘ durch einen Verein ‑ Eintragung als Individualmarke ‑ Vergabe von Lizenzen für die Benutzung der Marke an die Hersteller von Baumwolltextilien, die Mitglieder des Vereins sind ‑ Antrag auf Nichtigerklärung oder auf Verfallserklärung ‑ Begriff ‚ernsthafte Benutzung‘ ‑ Hauptfunktion als Herkunftshinweis.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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