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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-689/13Puligienica Facility Esco SpA (PFE) v Airgest SpA

Entschieden
2016-04-05
ECLI
ECLI:EU:C:2016:199
CELEX
62013CJ0689
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Richtlinie 89/665/EWG – Art. 1 Abs. 1 und 3 – Nachprüfungsverfahren – Klage eines Bieters, dessen Angebot nicht angenommen wurde, auf Nichtigerklärung der Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags – Anschlussrechtsbehelf des Zuschlagsempfängers – Von der nationalen Rechtsprechung entwickelte Regel, nach der zunächst der Anschlussrechtsbehelf zu prüfen ist und bei dessen Begründetheit die Klage ohne Prüfung ihrer Begründetheit für unzulässig zu erklären ist – Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht – Art. 267 AEUV – Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts – Durch eine Entscheidung des Plenums des obersten Verwaltungsgerichts eines Mitgliedstaats aufgestellter Rechtsgrundsatz – Nationale Regelung, nach der diese Entscheidung für die Kammern dieses Gerichts verbindlich ist – Pflicht der mit einer unionsrechtlichen Frage befassten Kammer, diese Frage, falls sie mit der Entscheidung des Plenums nicht einverstanden ist, an dieses zu verweisen – Befugnis oder Pflicht der Kammer, den Gerichtshof um Vorabentscheidung zu ersuchen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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