Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-689/13Puligienica Facility Esco SpA (PFE) v Airgest SpA
- Entschieden
- 2016-04-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:199
- CELEX
- 62013CJ0689
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Richtlinie 89/665/EWG – Art. 1 Abs. 1 und 3 – Nachprüfungsverfahren – Klage eines Bieters, dessen Angebot nicht angenommen wurde, auf Nichtigerklärung der Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags – Anschlussrechtsbehelf des Zuschlagsempfängers – Von der nationalen Rechtsprechung entwickelte Regel, nach der zunächst der Anschlussrechtsbehelf zu prüfen ist und bei dessen Begründetheit die Klage ohne Prüfung ihrer Begründetheit für unzulässig zu erklären ist – Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht – Art. 267 AEUV – Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts – Durch eine Entscheidung des Plenums des obersten Verwaltungsgerichts eines Mitgliedstaats aufgestellter Rechtsgrundsatz – Nationale Regelung, nach der diese Entscheidung für die Kammern dieses Gerichts verbindlich ist – Pflicht der mit einer unionsrechtlichen Frage befassten Kammer, diese Frage, falls sie mit der Entscheidung des Plenums nicht einverstanden ist, an dieses zu verweisen – Befugnis oder Pflicht der Kammer, den Gerichtshof um Vorabentscheidung zu ersuchen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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